Betreuungsrecht

Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht

Hier berate ich Betroffene und Angehörige in allen Fragen des Betreuungs- und Unterbringungsrechts. Außerdem übernehme ich die Vertretung vor dem Betreuungsgericht als Verfahrenspfleger oder -bevollmächtigter.

Typische Fallgestaltungen sind:

  • Errichtung von Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen
  • Vertretung von Betroffenen und Angehörigen im Verfahren über die Anordnung einer Betreuung oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes
  • Anträge auf Aufhebung der Betreuung oder Entlassung des Betreuers
  • Einsichtnahme in die betreuungsgerichtlichen Akten für Betroffene und Angehörige 
  • Vertretung von Betroffenen in Unterbringungsverfahren
  • Vertretung von Betroffenen und Angehörigen in betreuungsgerichtlichen Genehmigungsverfahren, z.B. bei Veräußerung von Grundstücken
  • Übernahme von Betreuungen und Bevollmächtigungen
  • Geltendmachung von Rechten der Betroffenen gegenüber Gerichten, Betreuern und Bevollmächtigten.

Durch langjährige Erfahrung als Betreuer, Verfahrenspfleger und -bevollmächtigter in einer Vielzahl z.T. schwieriger Betreuungs- und Unterbringungsverfahren sind mir die Besonderheiten der betreuungsgerichtlichen Verfahren geläufig.

Im Kontakt mit allen Beteiligten, insbesondere Betreuungsbehörde, Gericht und behandelnden Ärzten gelingt es mir häufig, eine Betreuung oder Unterbringung gänzlich zu vermeiden oder zu beschränken und im Interesse des Betroffenen optimale Lösungen im Hinblick auf den Aufgabenkreis und die Auswahl des Betreuers zu finden. 

Dabei begegnen mir auch immer wieder die Auswirkungen unzureichender Vorsorgeverfügungen in der Praxis. Bei der Erstellung individuell auf den Mandanten abgestimmter Vorsorgvollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen wird dieses Wissen zu Ihrem Vorteil eingesetzt.